Verifizierung

Das Mitglied hat einen Nachweis seiner intellektuellen Hochbegabung erbracht.

Dieses Zertifikat erhalten Mitglieder, deren Hochbegabung anhand entsprechender geeigneter psychologischer Gutachten belegt und von dem leitenden Psychologen von SensIQue anerkannt wurde.

Wenn Sie ein Gutachten eines Psychologen über eine bei Ihnen oder Ihrem Kind vorliegende Hochbegabung haben, können Sie dieses bei der Registrierung oder aber später in Ihrem Profil bzw. dem Profil Ihres Kindes hochladen. Es wird dann von dem zuständigen Psychologen von SensIQue eingesehen und bewertet.

Wenn das Gutachten die Kriterien von SensIQue zum Nachweis einer Hochbegabung erfüllt, erhalten Sie bzw. Ihr Kind dann (in der Regel innerhalb weniger Tage) das Verifizierungssymbol in Ihrem Profil bzw. dem Profil Ihres Kindes oder aber eine E-Mail mit der Mitteilung, dass die Kriterien von SensIQue für die Verifizierung nicht erfüllt sind. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, jederzeit auch später erneut ein anderes Gutachten hochzuladen.

Selbstverständlich kann jedes Mitglied von SensIQue auch ohne Verifizierung alle Bereiche und Möglichkeiten des Netzwerks SensIQue ebenso nutzen wie Mitglieder mit Verifizierung.

 

Bei der Verifizierung spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Das hochgeladene Gutachten muss in jedem Fall den Namen, die vollständige Anschrift und Unterschrift des Psychologen enthalten, der die Diagnostik durchgeführt hat sowie Namen, Geburtsdatum und vollständige Anschrift des Mitglieds, das damit die Verifizierung beantragt. Der Testleiter muss als (Diplom-)Psychologe niedergelassen sein und eine nach Möglichkeit nachgewiesene Qualifikation zur Diagnostik der Intelligenz bzw. Hochbegabung haben.

Entscheidend sind zudem die Art des Testverfahrens und seine Aktualität zum Zeitpunkt der Testdurchführung (d. h. es muss sich um die zum Testzeitpunkt jeweils neueste Version des Testverfahrens mit aktuellen Normen handeln). Der Name des angewandten Testverfahrens sowie die Version müssen in dem Gutachten angegeben sein.

Im Gutachten muss ein Gesamtwert als IQ und / oder als Gesamt-Prozentrang angegeben sein. Das Testergebnis muss bei IQ ≥ 130 bzw. Gesamt-Prozentrang ≥ 97,7 liegen.

Die getestete Person muss zum Testzeitpunkt mindestens 3 Jahre alt gewesen sein.

  

Die Unterschiede bezüglich Reliabilität, Validität und Objektivität der verschiedenen psychologischen Testverfahren zur Diagnostik der intellektuellen Begabung bzw. einer möglichen Hochbegabung sind groß.

SensIQue akzeptiert für die Verifizierung grundsätzlich die folgenden Testverfahren, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind:

AID 2.2

AID 3

HAWIK-IV

IST 2000 R

Kaufman ABC

Kaufman ABC-II

WAIS-IV

WIE

WISC-IV

WISC-V

WPPSI-III

WPPSI-IV

 

sowie gegebenenfalls auch weitere Testverfahren.